Fibromyalgie-Symposium
Wir laden Betroffene & Angehörige am Samstag den 18.9.2010 um 10:00 Uhr recht herzlich zum Fibromyalgie-Symposium ein.Anmeldung herunterladen...
Service: Patientenaufnahme
Belegung:
- Rentenversicherungsträger
- Gesetzliche Krankenkassen
- Private Krankenkassen
- Berufsgenossenschaften
- Beihilfe
- Selbstzahler
- Nachsorge: IRENA, ASP
- Bade- und Kompaktkuren
- Erholungs- und Entspannungswochen, Rückenfit
Wie komme ich in das RehaKlinikum Bad Säckingen?
Über die Krankenkasse: Es besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V für stationäre Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung. Außerdem nehmen wir Patienten nach § 23 (stationäre medizinische Vorsorgeleistungen) und/oder § 40 SGB V (stationäre medizinische Rehabilitationsleistungen einschließlich Anschlussheilbehandlungen) auf.
Zur Direktabrechnung mit einer Krankenkasse benötigen wir grundsätzlich vorab eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung. Eine Verordnung von Krankenhauspflege reicht nur aus, wenn die Krankenkasse darauf bestätigt, dass sie für das RehaKlinikum Bad Säckingen nach einem der oben genannten Paragrafen die Kosten übernimmt. Erst dann können wir Ihnen einen verbindlichen Termin zusagen.
Als Selbstzahler: Für Selbstzahler bestehen mehrere Möglichkeiten: Wir haben einen pauschalen Tagessatz, in dem alle Leistungen unseres Hauses gemäß Aufnahmevereinbarung enthalten sind. Wenn Sie aber entweder über einen längeren Zeitraum oder mit mehreren Personen in das RehaKlinikum kommen möchten, können wir Ihnen ein pauschales Angebot über die gesamte Leistung unterbreiten. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung.
Mit Ihrer Privatversicherung rechnen wir nicht direkt ab. Rechnen Sie mit einer Beihilfestelle ab, sollten Sie sich dort vorab genau erkundigen, ob ein amtsärztliches Gutachten und ein Anerkennungsverfahren notwendig ist. Das RehaKlinikum Bad Säckingen ist meistens als „sonstige Einrichtung der medizinischen Rehabilitation“ eingestuft, bitte erkundigen Sie sich auch danach genau im Voraus. Vor Ihrer Anreise benötigen wir von Ihnen die verbindliche Angabe, ob pauschal oder aufgeteilt abgerechnet werden soll. Eine Änderung des Abrechnungsverfahrens während oder nach Ihrem Aufenthalt ist nicht möglich.
Über die Rentenversicherung: Wir haben mit verschiedenen Rentenversicherungen Belegungsverträge. Eine Aufnahme über die Rentenversicherung kann nur bei direkter Zuweisung von dort erfolgen.
Im Rahmen ambulanter Vorsorge- und Rehabilitationskuren: Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, bitte fragen Sie im Einzelfall nach. Für weitere Auskünfte erreichen Sie uns über:
Frau Kladisch (Termine, Informationen): 07761 554 4013 Frau Pfahl (Termine, Informationen): 07761 554 4014 Fax: 07761 554 917
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Herr Prof. W. H. Jäckel
der Ärztliche Direktor der Klinik, wurde in den Sachverständigenrat der Ärzteschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) berufen.
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